Zum Inhalt springen
Health Insurance

Krankenversicherungs-Glossar: 60+ Begriffe für Studierende erklärt (2026)

Von Selbstbeteiligung bis Zusatzbeitrag, von GKV bis OSHC — 60+ Krankenversicherungsbegriffe für internationale Studierende, einfach erklärt.

Student Insurance Team
· · 18 min
Aufgeschlagenes Wörterbuch und Bücher auf einem Schreibtisch — Krankenversicherungs-Glossar

Was ist dieses Glossar?

Dieses Glossar erklärt 60+ Krankenversicherungsbegriffe, die internationale Studierende kennen müssen — von Selbstbeteiligung und Zuzahlung bis GKV und OSHC — in klarer, verständlicher Sprache. Ob du einen deutschen Studierendenvisum beantragst, dich an einer australischen Universität einschreibst oder private Tarife im Ausland vergleichst: Wer die Fachbegriffe kennt, spart Geld und vermeidet böse Überraschungen.

Lege diese Seite als Lesezeichen ab. Jeder Abschnitt deckt einen Bereich der Versicherungswelt ab — mit knappen Definitionen, Praxisbeispielen und Links zu weiterführenden Ratgebern.


A — Allgemeine Versicherungsbegriffe

Begünstigter (Beneficiary) Die Person, die laut Versicherungsvertrag Anspruch auf Leistungen hat. Bei einer Studentenversicherung bist das in der Regel du als eingeschriebener Studierende. Einige Familientarife listen Eltern und Kinder als Begünstigte auf.

Bestandsschutz Der Schutz bestehender Versicherungsverträge bei Gesetzesänderungen. In der GKV bedeutet Bestandsschutz z. B., dass du trotz Systemänderungen in deinem Tarif bleiben kannst, solange du die ursprünglichen Bedingungen erfüllst.

Erstattungsprinzip (Reimbursement) Du bezahlst eine Arztrechnung zunächst selbst und reichst die Belege anschließend bei deiner Versicherung zur Rückerstattung ein. Üblich bei der PKV und vielen internationalen Studierendentarifen ohne Direktabrechnung.

Gesundheitskarte (Health Card) Die elektronische Karte, die du bei jedem Arztbesuch vorlegst. In Deutschland ist das die Gesundheitskarte (eGK) deiner Krankenkasse. Sie speichert deinen Versicherungsstatus und ermöglicht die direkte Abrechnung zwischen Arzt und Kasse — du zahlst nichts an der Rezeption.

Jahreshöchstgrenze (Annual Limit) Die maximale Gesamtauszahlung deiner Versicherung pro Versicherungsjahr. Bei Studierendenplänen liegt diese oft zwischen 50.000 € und unbegrenzt. Vermeide Tarife mit Jahreshöchstgrenzen unter 100.000 € — ein einziger Krankenhausaufenthalt kann diesen Betrag übersteigen.

Karenztag (Waiting Day) Ein Tag zu Beginn einer Krankheit, für den kein Krankengeld gezahlt wird. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Karenztag bei GKV-Versicherten; Arbeitgeber zahlen ab dem ersten Krankheitstag. In anderen Ländern (z. B. Frankreich, Großbritannien) existieren 1–3 Karenztage.

Kündigung (Cancellation / Termination) Die vorzeitige oder reguläre Beendigung eines Versicherungsvertrages. GKV-Versicherte können ihre Kasse nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit 2 Monaten Kündigungsfrist wechseln. Bei Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Beitragserhöhung) gilt eine kürzere Frist.

Leistungsausschluss (Exclusion) Ein Bereich, eine Erkrankung oder ein Umstand, der ausdrücklich NICHT von deiner Versicherung abgedeckt ist. Typische Ausschlüsse: Vorerkrankungen, kosmetische Eingriffe, Unfälle beim Extremsport. Lies die Ausschlussliste vor Vertragsabschluss sorgfältig durch.

Mitversicherte Person (Dependent) Ein Familienmitglied — in der Regel Ehepartner oder Kind — das über die Police des Hauptversicherten mitversichert ist. In der GKV heißt dies Familienversicherung (kostenlos unter bestimmten Voraussetzungen). Mehr zur Familienversicherung.

Netzwerk (Provider Network) Die Gruppe von Ärzten, Kliniken und Krankenhäusern, die Verträge mit deiner Versicherung zu vereinbarten Sätzen abgeschlossen haben. Bei der GKV sind alle Kassenärzte „im Netzwerk”. Bei PKV und privaten Studierendentarifen gibt es oft bevorzugte Anbieter mit günstigeren Konditionen.

Police (Policy) Der rechtliche Vertrag zwischen dir und deiner Versicherung, der Leistungen, Ausschlüsse, Prämien und Verfahren regelt. Bewahre eine digitale und eine Papierkopie griffbereit auf — auch auf dem Smartphone.

Prämie (Premium) Der Betrag, den du monatlich oder jährlich zahlst, um deine Versicherung aufrechtzuerhalten. Prämien werden nicht auf die Selbstbeteiligung angerechnet. Niedrigere Prämien bedeuten oft höhere Selbstbehalte oder eingeschränktere Leistungen.

Selbstbeteiligung / Selbstbehalt (Deductible / Excess) Der Betrag, den du selbst zahlen musst, bevor deine Versicherung zu zahlen beginnt. Beispiel: Bei 500 € Selbstbeteiligung trägst du die ersten 500 € an Arztkosten pro Versicherungsjahr selbst. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die monatliche Prämie. Ausführlicher Leitfaden zu Selbstbeteiligung und Zuzahlung.

Selbstbeteiligungshöchstgrenze (Out-of-Pocket Maximum) Die absolute Obergrenze dessen, was du in einem Versicherungsjahr selbst zahlst (Selbstbeteiligung + Zuzahlungen + Co-Versicherung zusammen). Hast du diese Grenze erreicht, übernimmt die Versicherung 100 % der weiteren Kosten. Beispiel: Bei 3.000 € Höchstgrenze zahlst du im Jahr nie mehr als 3.000 €.

Versicherungsnehmer (Policyholder) Die Person, die den Versicherungsvertrag besitzt und für die Prämienzahlung verantwortlich ist. Oft identisch mit der versicherten Person, aber Eltern schließen manchmal Verträge für ihre studierenden Kinder ab.

Vorerkrankung (Pre-Existing Condition) Eine Erkrankung, die bereits vor dem Beginn deines Versicherungsvertrages diagnostiziert oder behandelt wurde. Viele private Studierendentarife schließen Vorerkrankungen aus oder legen eine Wartezeit fest. Ausführlicher Ratgeber zu Vorerkrankungen.

Wartezeit (Waiting Period) Ein festgelegter Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte Leistungen noch nicht aktiv sind. Beispiel: Viele Tarife haben eine 6-monatige Wartezeit für Entbindungsleistungen. Vorerkrankungs-Wartezeiten können 12–24 Monate betragen.

Zuzahlung (Co-Payment / Co-Pay) Ein fester Betrag, den du bei jeder Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung zahlst — unabhängig von den Gesamtkosten. Beispiel: 20 € pro Hausarztbesuch, 50 € pro Facharztbesuch. Zuzahlungen gelten auch nach Erreichen der Selbstbeteiligung.


B — Deutsches Krankenversicherungssystem (GKV & PKV)

AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) Eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Die AOK operiert regional und ist eine beliebte Wahl für internationale Studierende, die sich in der GKV versichern. Beitragssatz: ca. 14,6 % des Einkommens + Zusatzbeitrag (ca. 1,7 %).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung / Krankschreibung) Offizielles Attest eines deutschen Arztes, das bestätigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitstauglich oder studierfähig bist. Wird von Arbeitgebern und manchmal Hochschulen bei längeren Fehlzeiten verlangt. Gilt ab dem ersten Krankheitstag.

Beitragssatz Der Prozentsatz deines Einkommens, der als GKV-Beitrag abgeführt wird. Der allgemeine Satz beträgt 14,6 % (je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen), zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Studierende zahlen einen vergünstigten Pauschalb­eitrag von ca. 120–135 €/Monat.

Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht Internationale Studierende über 30 oder im 15. Hochschulsemester, die nicht in der GKV versicherungspflichtig sind, können eine Befreiung beantragen und stattdessen eine private Krankenversicherung abschließen. Die Befreiung ist dauerhaft — eine Rückkehr in die GKV ist später nicht möglich. Wechsel von PKV zu GKV erklärt.

Familienversicherung Kostenlose Mitversicherung für Familienmitglieder in der GKV. Wenn du unter 25 bist und dein in Deutschland lebender Elternteil GKV-versichert ist, kannst du kostenlos mitversichert werden. Voraussetzungen: Kein oder geringes Eigeneinkommen (max. 505 €/Monat), unverheiratet, eingeschrieben.

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Das öffentliche Krankenversicherungssystem Deutschlands, das ca. 90 % der Bevölkerung abdeckt. Für internationale Studierende unter 30 im ersten bis 14. Fachsemester ist die GKV in der Regel Pflicht und kostet ca. 120–135 €/Monat. Vollständiger GKV-Leitfaden für Studierende.

Immatrikulationsbescheinigung Der offizielle Nachweis deiner Einschreibung an einer deutschen Hochschule. Du benötigst ihn, um dich als Student in der GKV anzumelden oder PKV-Studierendentarife zu erhalten.

Kassenarzt / Vertragsarzt Ein Arzt, der einen Vertrag mit dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem hat. Du kannst jeden Kassenarzt mit deiner Gesundheitskarte aufsuchen, ohne zu zahlen. Im Gegensatz dazu: Wahlarzt (Privatarzt), der höhere Gebühren berechnet, die von der GKV nicht vollständig erstattet werden.

Krankengeld Geldleistung der GKV nach 6 Wochen Krankheit, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet. Beträgt 70 % des Bruttolohns (max. 90 % des Nettolohns). Studierende ohne Arbeitsverhältnis haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld.

Krankenkasse Eine gesetzliche Krankenversicherungseinrichtung in Deutschland. Die größten sind AOK, TK (Techniker Krankenkasse), Barmer und DAK. Du kannst deine Krankenkasse frei wählen. Alle bieten denselben gesetzlichen Leistungskatalog; sie konkurrieren über Zusatzleistungen und den Zusatzbeitrag.

PKV (Private Krankenversicherung) Das private Krankenversicherungssystem Deutschlands. Studierende über 30 oder nach dem 14. Fachsemester nutzen häufig die PKV. Die monatlichen Beiträge sind risikobasiert (Alter, Gesundheit) und liegen für Studierende zwischen ca. 90 und 400 €/Monat. Mehr Flexibilität bei der Arztwahl. GKV vs. PKV Vergleich.

Studentische Krankenversicherung Der spezifische GKV-Tarif für eingeschriebene Studierende in Deutschland. Erfordert eine Immatrikulationsbescheinigung. Verfügbar bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester, je nachdem, was zuerst eintritt.

TK (Techniker Krankenkasse) Deutschlands größte Krankenkasse nach Mitgliederzahl, beliebt bei internationalen Studierenden wegen englischsprachigem Support, App und effizienten Online-Diensten. Gleiche gesetzliche Leistungen wie alle GKV-Kassen.

Zusatzbeitrag Ein zusätzlicher Beitragssatz, den jede Krankenkasse auf den allgemeinen 14,6 %-Satz aufschlägt. Dieser variiert von Kasse zu Kasse — typischerweise 0,9–2,5 % im Jahr 2026. TK und AOK tendieren zu wettbewerbsfähigen Sätzen.


C — Britisches & irisches Gesundheitssystem

GP (General Practitioner / Hausarzt) Dein Hausarzt im UK. Du musst dich bei einer GP-Praxis in der Nähe deiner Unterkunft registrieren, bevor du kostenlose NHS-Behandlung erhalten kannst. GPs fungieren als Gatekeeper — sie überweisen dich bei Bedarf an Fachärzte.

IHS (Immigration Health Surcharge) Eine Gebühr, die beim Beantragen eines britischen Studentenvisums anfällt und dir Zugang zum NHS gibt. Im Jahr 2026 kostet sie £ 1.035 pro Jahr (£ 776 für Studierende unter 18). Für die gesamte Visumsdauer im Voraus gezahlt.

NHS (National Health Service) Das öffentlich finanzierte Gesundheitssystem des Vereinigten Königreichs, kostenfrei bei Inanspruchnahme für diejenigen, die den IHS bezahlt haben. Internationale Studierende mit einem Visum von 6+ Monaten, die den IHS entrichtet haben, können NHS-Dienste wie britische Staatsbürger in Anspruch nehmen.

NHS-Nummer Eine eindeutige 10-stellige Kennnummer, die dir nach der Registrierung beim NHS zugewiesen wird. Du benötigst sie für alle NHS-Termine und Rezepte.

Rezeptgebühr (Prescription Charge) In England eine Pauschalgebühr von £ 9,90 pro verschriebenes Medikament (2026). Ausnahmen für Personen unter 16, über 60 oder mit bestimmten Erkrankungen. In Schottland, Wales und Nordirland sind Rezepte kostenlos.


D — Australisches Versicherungssystem (OSHC & Medicare)

Extras Cover (Zusatzversicherung) Optionaler Zusatz zu OSHC oder privater Krankenversicherung, der Leistungen wie Zahnbehandlung, Optik, Physiotherapie und Chiropraktik abdeckt. Nicht im Standard-OSHC enthalten. Einige OSHC-Anbieter (besonders Bupa) bieten kombinierte Krankenhaus- und Zusatzpakete an.

MBS (Medicare Benefits Schedule) Australiens Standardgebührenverzeichnis für medizinische Leistungen. OSHC-Anbieter basieren ihre Erstattungen auf MBS-Sätzen — in der Regel 100 % des MBS für Hausarztbesuche und Diagnostik.

Medicare (Australien) Australiens universelles öffentliches Gesundheitssystem für Staatsbürger und Daueraufenthaltsberechtigte. Internationale Studierende mit Studentenvisum haben KEINEN Zugang zu Medicare, es sei denn, ihr Heimatland hat ein Gegenseitiges Gesundheitsversorgungsabkommen (RHCA) mit Australien.

OSHC (Overseas Student Health Cover) Verpflichtende Krankenversicherung für internationale Studierende in Australien mit Studentenvisum. Fünf staatlich zugelassene Anbieter im Jahr 2026: ahm, Allianz Care, Bupa, Medibank und nib. Preise: 623–806 AUD/Jahr (Einzelperson). Vollständiger OSHC-Leitfaden.

OSHC-Rückstände (OSHC Arrears) Unbezahlte OSHC-Beiträge, die zu einem Verfallen der Police führen. Die meisten australischen Universitäten erlauben keine Wiedereinschreibung, wenn OSHC-Rückstände bestehen.

RHCA (Reciprocal Health Care Agreement) Bilaterale Abkommen zwischen Australien und ausgewählten Ländern, die deren Staatsbürgern Zugang zu bestimmten Medicare-Leistungen gewähren. Abgedeckt sind nur medizinisch notwendige Behandlungen — kein Ersatz für OSHC.


E — Europäische und EU-Begriffe

EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) Eine Karte, die EU/EWR-Mitgliedstaaten ausgeben und die dem Inhaber ermöglicht, in anderen EU/EWR-Ländern medizinisch notwendige staatliche Gesundheitsversorgung zu denselben Bedingungen wie Einheimische in Anspruch zu nehmen. Kostenlos bei der eigenen Krankenkasse erhältlich. Vollständiger EHIC/GHIC-Leitfaden.

Erasmus+ Versicherung Die minimale Reiseversicherung, die im Rahmen von Erasmus+-Stipendien enthalten ist. Deckt Unfälle und Haftpflicht während der Mobilitätsphase ab, hat aber nur begrenzte Krankenversicherungsleistungen. Studierende sollten zusätzliche Krankenversicherung abschließen.

Mutuelles (Frankreich) Ergänzende Krankenversicherung (Complémentaire Santé) in Frankreich, die den Anteil der medizinischen Kosten abdeckt, der von der Sécurité Sociale nicht erstattet wird. Für Studierende sind günstige Mutuelles über Studentenvertretungen (LMDE, Afi-ESCA) verfügbar.

S1-Formular Ein EU-Zertifikat, das Arbeitnehmern oder Rentnern (und ihren Angehörigen), die in ein anderes EU-Land entsandt wurden, erlaubt, im Aufnahmeland unter der Versicherung ihres Heimatlandes Gesundheitsversorgung zu erhalten.

Sécurité Sociale (Frankreich) Frankreichs gesetzliches Sozialversicherungs- und Krankenversicherungssystem. Internationale Studierende in Frankreich können sich registrieren und Erstattungen von ca. 70 % der Standardkosten erhalten.


F — Finanzielle und Deckungsbegriffe

Ambulante Versorgung (Ambulatory / Outpatient Care) Behandlung ohne stationäre Aufnahme — Hausarztbesuche, Facharztbesuche, Laboruntersuchungen, kleine Eingriffe. In der GKV vollständig abgedeckt; bei PKV und privaten Tarifen oft mit Zuzahlung oder Besuchslimit.

Direktabrechnung (Direct Billing) Dein Arzt oder Krankenhaus rechnet direkt mit deiner Versicherung ab — du zahlst nur ggf. Zuzahlungen. Bei GKV-Kassenärzten in Deutschland Standard. Bei PKV und vielen internationalen Tarifen ist stattdessen das Erstattungsprinzip üblich.

Kostenvoranschlag (Pre-Authorisation) Genehmigung deiner Versicherung, die du VOR bestimmten Behandlungen einholen musst — in der Regel geplante Operationen, Facharztüberweisungen oder teure Diagnostik. Ohne Vorautorisierung kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Lebenslange Höchstgrenze (Lifetime Maximum) Der Gesamtbetrag, den eine Versicherung für eine einzelne Person über die gesamte Laufzeit der Police zahlt. Die meisten modernen umfassenden Tarife haben diese Grenze abgeschafft, aber günstigere oder ältere Tarife können sie noch enthalten.

Notfallevakuierung (Emergency Medical Evacuation) Versicherungsschutz für den Transport per Rettungsflugzeug oder Spezialfahrzeug zur nächsten geeigneten medizinischen Einrichtung (oder nach Hause), wenn die lokale Versorgung unzureichend ist. Kann ohne Versicherung 50.000–150.000 USD kosten.

Portabilität (Portability) Die Möglichkeit, deinen Versicherungsschutz beim Wechsel zwischen Ländern oder Universitäten beizubehalten. Einige Studierendenpläne sind weltweit portabel; die GKV gilt nur in Deutschland. Prüfe die Portabilität vor dem Auslandssemester.

Prämiensubvention (Premium Subsidy) Finanzielle Unterstützung zur Reduzierung deiner Versicherungsprämie. In den Niederlanden heißt dies Zorgtoeslag, in der Schweiz Prämienverbilligung.

Telemedizin (Telehealth / Telemedicine) Medizinische Fernkonsultationen per Video oder Telefon. Viele Studierendenpolicen decken Telemedizin jetzt standardmäßig ab. Nützlich bei Erstberatungen im Ausland.


G — Psychische Gesundheit und Fachbegriffe

Chronische Erkrankung (Chronic Condition) Eine langfristige Erkrankung von 12 Monaten oder länger, die laufende medizinische Versorgung erfordert — Diabetes, Asthma, Depression, Epilepsie. Viele Studierendentarife schließen chronische Erkrankungen aus oder begrenzen deren Abdeckung. Deklariere alle chronischen Erkrankungen bei der Antragstellung.

Psychotherapie-Abdeckung Versicherungsschutz für Sitzungen mit einem zugelassenen Psychologen oder Psychotherapeuten. Die GKV in Deutschland übernimmt Psychotherapie, aber mit Wartelisten von 3–6 Monaten. Einige private Tarife bieten schnelleren Zugang mit bis zu 25 abgedeckten Sitzungen pro Jahr.

Überweisungsschein (Referral) Ein schriftliche Überweisung von deinem Hausarzt zu einem Facharzt. In GKV- und NHS-Systemen kannst du dich oft nicht direkt an Fachärzte wenden — du benötigst eine Überweisung. Bei PKV und einigen privaten Tarifen ist direkter Facharztzugang möglich.


H — Länderspezifische Begriffe (Schnellreferenz)

AMKA (Griechenland) — Sozialversicherungsnummer (ΑΜΚΑ), erforderlich zur Registrierung beim EOPYY (nationaler Krankenversicherer) und für den Zugang zur kostenlosen öffentlichen Gesundheitsversorgung in Griechenland.

Carte Vitale (Frankreich) — Die grüne Chip-Karte, die nach der Registrierung bei der Sécurité Sociale ausgestellt wird. Wird bei Apotheken und Ärzten vorgelegt für automatische Erstattung. Dauer bis zur Ausstellung: 2–4 Wochen.

KELA (Finnland) — Kansaneläkelaitos — Finnlands Sozialversicherungsanstalt. Erstattet einen Teil der Arztkosten für registrierte Studierende und verwaltet den studentischen Gesundheitsdienst (YTHS).

NHIS (Südkorea) — Alle ausländischen Vollzeitstudierenden in Südkorea werden nach 6 Monaten automatisch in den National Health Insurance Service (NHIS) eingeschrieben. Monatliche Prämie: ca. 82.000–100.000 KRW im Jahr 2026.

ÖOKG / ÖGK (Österreich) — Österreichische Gesundheitskasse — Österreichs Hauptkrankenkasse. Studierende können sich über die Selbstversicherung (§ 16 ASVG) freiwillig versichern: ca. 67 €/Monat.

SGK (Türkei) — Sosyal Güvenlik Kurumu — Türkische Sozialversicherungsanstalt. Internationale Studierende in der Türkei unter 30 können zu vergünstigten Tarifen in die Genel Sağlık Sigortası (Allgemeine Krankenversicherung) eintreten.

TAJ-Karte (Ungarn) — Sozialversicherungs-Ausweis (Társadalombiztosítási Azonosító Jel), der für den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in Ungarn benötigt wird.



Ähnliche Artikel


Bereit, Versicherungstarife zu vergleichen?

Jetzt kennst du die wichtigsten Fachbegriffe. Nutze unser Vergleichstool, um den richtigen Tarif für dein Zielland und Budget zu finden.

Versicherungstarife vergleichen →

Geschrieben von

Student Insurance Team

Unser Team von Versicherungsexperten hilft internationalen Studenten bei den Krankenversicherungsanforderungen in 29 Ländern. Wir bieten klare, präzise Anleitungen für ein reibungsloses Auslandsstudium.

Weitere Artikel