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Health Insurance

Krankenversicherungsnachweis für die Uni: So funktioniert die M10-Meldung (2026)

Wie prüfen deutsche Hochschulen deine Krankenversicherung? Alles zur M10-Meldung, PKV-Befreiung, Fristen und was passiert, wenn der Nachweis fehlt.

Student Insurance Team
· · 10 Min.
Universitätscampus in Deutschland mit Studierenden vor einem Gebäude

Wie deutsche Universitäten deine Krankenversicherung prüfen

Deutsche Hochschulen fragen nicht einfach, ob du krankenversichert bist — sie prüfen es direkt mit deiner Krankenkasse über ein automatisiertes digitales System. Wenn du weißt, wie das läuft, sparst du dir Stress, Verzögerungen bei der Einschreibung und verpasste Fristen.

Die kurze Antwort: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist (GKV), schickt deine Krankenkasse eine elektronische Meldung namens M10 direkt an deine Hochschule. Bei privater Versicherung oder Reisekrankenversicherung musst du das Befreiungsverfahren selbst anstoßen. In beiden Fällen gilt: Ohne gültigen Krankenversicherungsnachweis ist keine Immatrikulation möglich.

Einen vollständigen Überblick über deine Versicherungsoptionen findest du in unserem Krankenversicherungs-Guide für Deutschland.


Was ist die M10-Meldung?

Die M10 ist eine digitale Nachricht, die deine gesetzliche Krankenkasse elektronisch an deine Hochschule übermittelt. Sie bestätigt eine von drei Situationen:

  1. Du bist versichert — die Kasse bestätigt aktiven GKV-Schutz
  2. Du bist befreit — die Kasse bestätigt, dass du eine Befreiung von der Versicherungspflicht erhalten hast, weil du eine gleichwertige Privatversicherung hast
  3. Du bist nicht versicherungspflichtig — gilt für bestimmte Gruppen, z. B. extern finanzierte Promovierende

Die M10 ist kein Dokument, das du einreichst. Sie läuft automatisch über das nationale Studenten-Meldeverfahren (SMV), das vom HIS-Institut betrieben wird. Seit Januar 2022 ist die Teilnahme an diesem digitalen Verfahren für alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie alle gesetzlichen Krankenkassen Pflicht.

Warum die M10 die Papierbescheinigung abgelöst hat

Früher reichten Studierende eine Versicherungsbescheinigung in Papierform beim Studierendensekretariat ein. Das war langsam, fehleranfällig und leicht zu fälschen. Das vollständig digitale M10-System beseitigt diese Probleme — bedeutet aber auch: Ein Ausdruck genügt nicht mehr.


Schritt für Schritt: Der Prüfprozess für GKV-Studierende

Wenn du dich gesetzlich versichern möchtest, läuft es so ab:

Schritt 1 — Krankenkasse wählen

Du wählst eine gesetzliche Kasse wie TK (Techniker Krankenkasse), AOK, Barmer oder DAK. Die meisten sind für internationale Studierende zugänglich. Die TK ist wegen ihres englischsprachigen Services besonders beliebt.

Schritt 2 — GKV-Mitgliedschaft beantragen

Du kontaktierst die Kasse — online, telefonisch oder persönlich — und stellst deinen Mitgliedsantrag. In der Regel brauchst du:

  • Gültigen Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid
  • Nachweis deiner Adresse in Deutschland (kann nachgereicht werden)
  • Deine Matrikelnummer (falls bereits vergeben)

Tipp: Stelle den Antrag mindestens 2–3 Wochen vor deinem Einschreibetermin. Die M10 braucht nach Bearbeitung 3–4 Werktage, bis sie bei der Hochschule ankommt.

Schritt 3 — Die Kasse schickt die M10

Sobald deine Mitgliedschaft aktiviert ist, übermittelt die Kasse automatisch die M10 an deine Hochschule über das SMV-System. Du musst nichts weiter tun.

Schritt 4 — Die Hochschule prüft die M10

Das Studierendensekretariat empfängt die M10 und ordnet sie deiner Bewerbung zu. Sobald sie vorliegt, gilt der Krankenversicherungsnachweis als erbracht. Du kannst dich einschreiben.

Schritt 5 — Laufende Meldungen

Das war nicht der letzte Datenaustausch. Während deines Studiums werden Statusänderungen automatisch gemeldet — zum Beispiel wenn du die Kasse wechselst oder dein Versicherungsschutz endet. Wenn du dich exmatrikulierst, meldet die Hochschule dies an die Kasse.


M10-Zeitplan: Die wichtigsten Fristen

EreignisEmpfohlener Zeitpunkt
GKV beantragenMindestens 2–3 Wochen vor Einschreibefrist
M10-Versand durch Kasse3–4 Werktage nach Antragsbestätigung
Gültigkeitsfenster der M10Darf nicht älter als 2 Monate vor Immatrikulation sein
EinschreibefristJe nach Hochschule — meist 2–6 Wochen vor Semesterbeginn

Wichtig: Die M10 hat ein Gültigkeitsfenster. Wenn du dich früh versicherst, die Immatrikulation sich aber verzögert, kann die Meldung veraltet sein. Sprich in diesem Fall mit deiner Kasse.


PKV-Studierende: Das Befreiungsverfahren

Wer sich privat versichern möchte, muss das Befreiungsverfahren durchlaufen. So geht es:

Warum du trotzdem eine GKV kontaktieren musst

Auch wenn du nie vorhast, die GKV zu nutzen, musst du bei einer gesetzlichen Kasse offiziell eine Befreiung beantragen. Die GKV schickt dann ebenfalls eine M10 an deine Hochschule — mit der Meldung, dass du von der Versicherungspflicht befreit bist.

Ablauf des Befreiungsantrags

  1. Beliebige GKV wählen (TK, AOK, Barmer etc.)
  2. Schriftlichen Befreiungsantrag stellen
  3. Nachweis deiner privaten Krankenversicherung vorlegen
  4. GKV erteilt die Befreiung und übermittelt die M10

Die 3-Monats-Frist — absolut entscheidend

Du musst die Befreiung innerhalb der ersten drei Monate nach deiner Erstimmatrikulation beantragen. Verpasst du dieses Fenster, bist du automatisch in der GKV — für die gesamte Dauer deines Studiums, ohne Möglichkeit zur Rückkehr zur PKV.

Das ist eine der folgenreichsten Entscheidungen deines Studiums in Deutschland. Lies vorher unseren ausführlichen Vergleich von GKV vs. privater Krankenversicherung.

Ist die Befreiung dauerhaft?

Ja. Einmal erteilt, gilt die PKV-Befreiung für die gesamte Dauer deines Studiums an dieser Hochschule. Sie kann nicht widerrufen werden — gilt aber auch nicht automatisch weiter, wenn du die Hochschule wechselst oder ein neues Studium beginnst.


Welche Versicherungen sind befreiungsfähig?

Nicht jede private Police erfüllt die Voraussetzungen. Deine Privatversicherung muss einen GKV-gleichwertigen Schutz bieten:

  • Stationäre Versorgung (Krankenhaus) abgedeckt
  • Ambulante Versorgung (Hausarzt und Fachärzte) abgedeckt
  • Keine wesentlichen Lücken oder Ausschlüsse für häufige Erkrankungen
  • Gültig für die gesamte Studiendauer

Reisekrankenversicherungen erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht. Günstige Tarife mit hohen Selbstbehalten, begrenzter Laufzeit oder eingeschränktem Leistungsumfang werden abgelehnt. Mit einer solchen Police kannst du keine GKV-Befreiung bekommen.


EU-Studierende: EHIC-Karte nutzen

Wer aus einem EU- oder EWR-Staat kommt und dort gesetzlich versichert ist, kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen.

So geht es:

  1. EHIC bei einer deutschen GKV vorlegen (meist AOK oder eine andere große Kasse)
  2. Die Kasse bestätigt den Versicherungsschutz aus dem Heimatland
  3. Eine M10 wird an deine Hochschule übermittelt

Einschränkung: Die EHIC-Deckung gilt als vorübergehend und bietet nicht die gleichen vollständigen Studentenleistungen wie eine direkte GKV-Mitgliedschaft. Für Aufenthalte länger als ein Semester steigen die meisten EU-Studierenden direkt in die deutsche GKV ein.


Was tun, wenn der Nachweis noch fehlt?

Das ist einer der häufigsten Stressmomente für Studienanfänger. Die gute Nachricht: Du kannst die Immatrikulation in der Regel beginnen, auch wenn die M10 noch nicht bestätigt ist — solange du den Antrag bereits gestellt hast.

Option 1 — Einschreibung ohne bestätigte M10 einreichen

Manche Hochschulen erlauben dir, die Einschreibung zu starten, während deine M10 noch unterwegs ist. Du gibst einen Platzhalterstatus an und musst die M10 vor der abschließenden Bearbeitung nachliefern.

Option 2 — Vorläufige Immatrikulation

Einige Hochschulen, vor allem größere mit vielen internationalen Studierenden, ermöglichen eine vorläufige Immatrikulation für 2–4 Wochen, während du die Versicherung klärst. Frag direkt beim Studierendensekretariat nach.

Option 3 — Einreisekrankenversicherung als Überbrückung

Während dein GKV-Antrag noch bearbeitet wird, kann eine Einreise- oder Reisekrankenversicherung als temporärer Nachweis für Visumszwecke dienen und in manchen Fällen auch für die initiale Einschreibung akzeptiert werden. Die M10 brauchst du aber trotzdem für die vollständige Immatrikulation.

Fazit: Starte den GKV-Antrag so früh wie möglich — idealerweise 4–6 Wochen vor deinem Einschreibetermin.


Wo du den Nachweis einreichst: Das Studierendensekretariat

Das Studierendensekretariat ist die Stelle, die die Einschreibung bearbeitet und die M10 empfängt. Ein persönlicher Besuch ist in der Regel nicht nötig — die M10 läuft digital in ihr System.

Du solltest dich direkt melden, wenn:

  • Zwei Wochen nach deinem GKV-Antrag noch keine M10 vorliegt
  • Du eine PKV-Befreiung beantragst und eine Statusbestätigung brauchst
  • Du eine besondere Versicherungssituation hast (Stipendium, Familienversicherung etc.)
  • Du nach einer Beurlaubung wieder einschreibst und dein Versicherungsschutz unterbrochen war

Viele Hochschulen haben ein Akademisches Auslandsamt oder International Office, das bei Versicherungsfragen helfen kann.


Sonderfälle: Wer ist von der Nachweispflicht ausgenommen?

Bestimmte Studierendengruppen unterliegen nicht der üblichen GKV-Nachweispflicht:

GruppeSituation
Promovierende mit ArbeitsvertragVersichert als Arbeitnehmer, nicht als Studierende
Über 30 in FamilienversicherungVon Studenten-GKV befreit, andere Nachweise nötig
Stipendiaten (z. B. DAAD)Versicherung oft im Stipendium enthalten
Erasmus+-StudierendeDeckung über Heimathochschule oder EHIC meist akzeptiert
Nur Sprachkurs (kein Studiengang)Kein Immatrikulationsverfahren, andere Regeln

Auch in diesen Fällen brauchst du meist irgendeine Form des Versicherungsnachweises — nur eben keine M10.


Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1 — Erst nach Ankunft um Versicherung kümmern Stelle den Antrag 4–6 Wochen im Voraus. Die M10 braucht Zeit, und Einschreibefristen warten nicht.

Fehler 2 — Den Versicherungsausweis einreichen Ein Scan der Krankenkassenkarte oder eine Mitgliedsbescheinigung reichen nicht. Die M10 muss elektronisch von der Kasse übermittelt werden.

Fehler 3 — Die 3-Monats-Frist für die PKV-Befreiung verpassen Wer privat versichert bleiben will, hat genau drei Monate ab Erstimmatrikulation Zeit. Danach geht es nicht mehr.

Fehler 4 — Eine nicht anerkannte Police verwenden Reisekrankenversicherungen erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen für eine GKV-Befreiung. Prüfe das vorher genau.

Fehler 5 — Den M10-Eingang nicht nachverfolgen Hak eine Woche nach Antragsstellung beim Studierendensekretariat nach, ob die M10 angekommen und deiner Akte zugeordnet ist.


Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis die M10 an der Hochschule ankommt?

In der Regel 3–4 Werktage nach Bestätigung der Mitgliedschaft. Manche Kassen übermitteln sie innerhalb von 24 Stunden.

Kann ich verfolgen, ob die M10 gesendet wurde?

Ja — ruf deine GKV an oder logge dich im Online-Portal ein und frage nach der Übermittlungsbestätigung.

Was passiert, wenn ich die Kasse wechsle?

Deine neue Kasse schickt eine neue M10 an die Hochschule. Deine alte Kasse meldet das Ende der Mitgliedschaft. Vermeide Versicherungslücken.

Gilt die M10 für alle Hochschularten?

Ja — alle staatlichen und staatlich anerkannten Fachhochschulen und Universitäten nehmen seit 2022 am M10-Verfahren teil. Private Hochschulen können leicht abweichende Regelungen haben.

Was, wenn ich bei den Eltern familienversichert bin?

Wenn du unter 25 bist und als Mitglied in einer deutschen GKV familienversichert bist, kann die Kasse trotzdem eine M10 mit deinem Status ausstellen.


Deine Checkliste für den Krankenversicherungsnachweis

  • Versicherungsoption wählen (GKV oder anerkannte Privatversicherung)
  • GKV mindestens 2–3 Wochen vor Einschreibefrist beantragen
  • Bei PKV: Befreiungsantrag vorbereiten
  • Bei der Kasse nachfragen, ob M10 gesendet wurde
  • Beim Studierendensekretariat den M10-Eingang bestätigen lassen
  • Bei PKV: Befreiung innerhalb von 3 Monaten nach Erstimmatrikulation beantragen
  • Versicherungsschutz während des Studiums aufrechterhalten

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Geschrieben von

Student Insurance Team

Unser Team von Versicherungsexperten hilft internationalen Studenten bei den Krankenversicherungsanforderungen in 29 Ländern. Wir bieten klare, präzise Anleitungen für ein reibungsloses Auslandsstudium.

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