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Study Abroad

Werkstudent als internationaler Studierender in Deutschland: Der komplette Guide 2026

Werkstudent als ausländischer Studierender: 20h-Regel, 140-Tage-Grenze, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Steuern. Aktuell für 2026 mit allen Zahlen.

Student Insurance Team
· · 25 Min. Lesezeit
Studierende arbeiten konzentriert am Laptop in einer modernen Arbeitsumgebung

Was ist ein Werkstudent — und warum ist der Status so attraktiv?

Ein Werkstudent arbeitet neben dem Studium bei einem Unternehmen und zahlt auf dieses Gehalt null Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur Rentenversicherung (9,3 % vom Brutto) fällt an. Von den 402.000 internationalen Studierenden an deutschen Hochschulen (Wintersemester 2024/25) behalten Werkstudenten deutlich mehr Netto als Minijobber oder Freelancer.

Dieser Guide deckt alle Regeln für 2026 ab: die 20-Stunden-Grenze, das 140-Tage-Limit für Nicht-EU-Studierende, Krankenversicherung, Steuern und BAföG-Kompatibilität. Alle Zahlen: Stand Januar 2026.


1. Grundlagen: Was genau ist ein Werkstudent?

Rechtliche Definition

Der Werkstudentenstatus ist keine eigene Vertragsform, sondern eine sozialversicherungsrechtliche Einstufung. Entscheidend ist: Das Studium muss die Haupttätigkeit sein, die Beschäftigung die Nebentätigkeit. Rechtsgrundlagen sind unter anderem:

  • § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V — Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung
  • § 27 Abs. 4 SGB III — Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung
  • § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI — Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen

Voraussetzungen

KriteriumAnforderung
ImmatrikulationAktive Einschreibung an einer staatlich anerkannten Hochschule
StudienformVollzeitstudium (kein Teilzeitstudium, kein Urlaubssemester)
ArbeitszeitMax. 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit
HaupttätigkeitStudium steht im Vordergrund (Erscheinungsbild-Prüfung)

Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen

BeschäftigungsartMax. Verdienst/ZeitSV-PflichtBesonderheiten
Werkstudent20h/Woche (VL-Zeit)Nur RVWerkstudentenprivileg
Minijob€603/Monat (2026)Pauschale AGKein Stundenmaximum, aber Verdienstgrenze
Kurzfristige Beschäftigung3 Monate / 70 Tage p.a.KeineBefristet, z. B. Semesterferien
PflichtpraktikumKeine GrenzeKeineIm Studienplan vorgeschrieben
Wiss. Hilfskraft (HiWi)20h/WocheWie WerkstudentAn der Hochschule, zählt nicht zur 140-Tage-Regel

2. Arbeitszeitregelungen im Detail

Die 20-Stunden-Regel

Während der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt als harte Obergrenze für das Werkstudentenprivileg.

Ausnahmen von der 20-Stunden-Grenze

Du darfst mehr als 20 Stunden arbeiten, wenn die Mehrarbeit:

  • in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) stattfindet
  • am Abend oder in der Nacht (ab 18:00 Uhr) liegt
  • am Wochenende stattfindet

In diesen Fällen ist auch Vollzeitarbeit (bis 40 Stunden/Woche) möglich — allerdings nur unter der 26-Wochen-Regel.

Die 26-Wochen-Regel (182 Kalendertage)

Selbst mit den Ausnahmen darfst du innerhalb eines Zeitjahres (12 Monate rückwirkend) nicht mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) über 20 Stunden/Woche arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, entfällt das Werkstudentenprivileg — du wirst voll sozialversicherungspflichtig in KV, PV und ALV.

Beispielrechnung: In den 12 Wochen Semesterferien (Sommer + Winter) arbeitest du Vollzeit. Das sind 12 von 26 erlaubten Wochen. Für den Rest des Jahres bleiben 14 Wochen, in denen du abends oder am Wochenende über 20 Stunden arbeiten darfst.

Mehrere Jobs: Zusammenrechnung

Arbeitest du bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, werden alle Arbeitsstunden zusammengerechnet. Zwei Jobs mit je 12 Stunden = 24 Stunden = Werkstudentenprivileg entfällt.

Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 €13,90 brutto pro Stunde. Bei 20 Stunden/Woche ergibt das ein monatliches Bruttoeinkommen von rund €1.207 (bei 4,33 Wochen/Monat). Ab 2027 steigt der Mindestlohn auf €14,60/Stunde.

Urlaubssemester: Kein Werkstudentenprivileg

Bist du im Urlaubssemester beurlaubt, entfällt das Werkstudentenprivileg vollständig. Eine Beschäftigung in dieser Zeit unterliegt der regulären Sozialversicherungspflicht.


3. Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis

EU/EWR/Schweiz: Volle Freizügigkeit

Studierende aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie dürfen zeitlich unbegrenzt arbeiten — allerdings gelten die allgemeinen Werkstudenten-Regeln (20h/Woche), wenn das Werkstudentenprivileg gelten soll.

Wichtig für EU-Bürger: Auch wenn keine Arbeitsgenehmigung nötig ist, verändert eine Beschäftigung ggf. den Krankenversicherungsstatus. Wer mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) nach Deutschland kommt, muss bei Aufnahme einer Beschäftigung prüfen, ob das Beschäftigungsstaatsprinzip greift. Mehr dazu im Kapitel Krankenversicherung.

Nicht-EU: Die 140-Tage-Regel (§ 16b AufenthG)

Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG dürfen seit dem 1. März 2024 an bis zu:

  • 140 vollen Arbeitstagen pro Kalenderjahr (vorher: 120 Tage) oder
  • 280 halben Arbeitstagen (max. 4 Stunden/Tag) pro Kalenderjahr (vorher: 240 Tage)

arbeiten. Alternativ ist seit März 2024 auch das Wochenmodell möglich: maximal 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit, unbegrenzt in den Semesterferien.

Was NICHT auf die 140 Tage zählt

TätigkeitZählt zur 140-Tage-Grenze?
Pflichtpraktikum (im Studienplan)Nein
Wissenschaftliche Hilfskraft (HiWi)Nein
Studentische Hilfskraft an der UniNein
Tutorentätigkeit an der UniNein
Werkstudent bei einem UnternehmenJa
Minijob bei einem UnternehmenJa

Selbstständige Tätigkeit

Selbstständige Arbeit (Freiberufler, Freelancer) erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung durch die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit. Sie ist nicht automatisch von der 140-Tage-Regel gedeckt.

Konsequenzen bei Überschreitung

Wer die 140-Tage-Grenze überschreitet, riskiert:

  1. Verlust des Aufenthaltstitels — die Ausländerbehörde kann die Verlängerung verweigern
  2. Bußgelder für den Arbeitgeber
  3. Einreiseverbot in schweren Fällen

Studienvorbereitende Maßnahmen

Für Personen in Sprachkursen oder am Studienkolleg gelten eingeschränktere Regelungen: In der Regel nur Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit und nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde.


4. Sozialversicherung im Detail

Das Werkstudentenprivileg: Beiträge auf einen Blick

VersicherungszweigWerkstudentRegulärer AN
Krankenversicherung (KV)Frei (€0)~14,6% + Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung (PV)Frei (€0)3,6% (4,2% ohne Kind ab 23)
Arbeitslosenversicherung (ALV)Frei (€0)2,6%
Rentenversicherung (RV)18,6% (je 9,3% AG/AN)18,6%

Konkret bei €1.207 brutto/Monat (20h × €13,90):

  • Arbeitnehmeranteil RV: ca. €112/Monat
  • Arbeitgeberanteil RV: ca. €112/Monat
  • KV, PV, ALV: jeweils €0

Minijob vs. Werkstudent: Sozialversicherung

Verdienst du als Werkstudent maximal €603/Monat (Minijob-Grenze 2026), gelten die Minijob-Pauschalen:

  • Arbeitgeber: 15% KV + 1,6% PV + 13% pauschale Lohnsteuer
  • Arbeitnehmer: 3,6% RV (Befreiung auf Antrag möglich)

Verdienst du zwischen €603,01 und €2.000 (Übergangsbereich/Midijob), zahlst du als Arbeitnehmer reduzierte RV-Beiträge. Der Arbeitgeberanteil bleibt regulär bei 9,3%.

Rentenversicherungsbeiträge: Rückerstattung bei Rückkehr

Wenn du nach dem Studium Deutschland verlässt und in ein Nicht-EU-Land ohne Sozialversicherungsabkommen zurückkehrst, kannst du nach einer Wartefrist von 24 Monaten die eingezahlten RV-Beiträge zurückfordern (nur den Arbeitnehmeranteil). Bei EU-Bürgerinnen und Bürgern werden die Beiträge in der Regel im Heimatland angerechnet.

Deutschland hat mit über 20 Staaten Sozialversicherungsabkommen — darunter Türkei, Indien, Japan, Südkorea, USA und China. In diesen Fällen werden Rentenzeiten gegenseitig anerkannt.

Wann das Werkstudentenprivileg entfällt

  • Mehr als 20h/Woche während der Vorlesungszeit (ohne Ausnahme)
  • Mehr als 26 Wochen im Zeitjahr über 20h/Woche
  • Urlaubssemester / Teilzeitstudium
  • Promotionsstudierende, die hauptberuflich arbeiten
  • Duales Studium (betriebliche Ausbildung integriert)

5. Krankenversicherung — Das Kernthema für internationale Studierende

Versicherungspflicht in Deutschland

Ohne gültigen Krankenversicherungsnachweis keine Immatrikulation und kein Visum. Deutschland kennt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Als Werkstudent bist du zwar vom Arbeitgeber-KV-Beitrag befreit, musst aber trotzdem krankenversichert sein — über eine der folgenden Varianten.

Variante 1: Familienversicherung (GKV)

Wenn ein Elternteil in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist:

  • Altersgrenze: Bis 25 Jahre
  • Einkommensgrenze 2026: Max. €565/Monat Gesamteinkommen (1/7 der Bezugsgröße)
  • Bei Minijob: Grenze steigt auf €603/Monat
  • Beitrag: €0 (komplett kostenfrei)

Für die meisten internationalen Studierenden ist die Familienversicherung nicht relevant, da die Eltern typischerweise nicht in Deutschland versichert sind.

Variante 2: Studentische Krankenversicherung (KVdS)

Die häufigste Option für eingeschriebene Studierende unter 30:

BeitragskomponenteBetrag 2026
KV-Beitrag (ermäßigt)ca. €87,38
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2,9%)ca. €24,79
Pflegeversicherung (unter 23 / mit Kind)€30,78
Pflegeversicherung (ab 23, kinderlos)€35,91
Gesamt (unter 23)ca. €118–143
Gesamt (ab 23, kinderlos)ca. €123–148

Die genaue Höhe hängt vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab. Kassen wie TK, AOK oder Barmer liegen 2026 im Bereich von €118–148/Monat. Die KVdS ist bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester möglich. Alle Details zur gesetzlichen Krankenversicherung findest du in unserem GKV-Guide für Studierende in Deutschland.

Variante 3: Private Krankenversicherung (PKV)

Private Krankenversicherung ist relevant, wenn du:

  • Über 30 bist oder das 14. Fachsemester überschritten hast
  • Einen Sprachkurs oder Studienkolleg besuchst (noch nicht immatrikuliert)
  • Dich zu Studienbeginn von der GKV-Pflicht befreien lässt

Private Tarife für Studierende beginnen ab ca. €28–39/Monat. Details und Vergleiche findest du auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung für Studierende und im Versicherungsvergleich.

Variante 4: Incoming-/Reiseversicherung (Überbrückung)

Für die ersten Wochen nach Ankunft oder für Studierende, die noch auf die GKV-Anmeldung warten, bieten Incoming-Versicherungen eine Überbrückungslösung. Diese sind allerdings nicht dauerhaft für die Immatrikulation anerkannt.

EU-Sonderfall: EHIC und Beschäftigungsstaatsprinzip

EU-Studierende, die mit der EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) nach Deutschland kommen, sind für das Studium grundsätzlich abgedeckt. Sobald eine Beschäftigung aufgenommen wird, kann das Beschäftigungsstaatsprinzip greifen: Du musst dich in Deutschland krankenversichern, wenn die Beschäftigung eine bestimmte Grenze überschreitet. Insbesondere bei Werkstudentenjobs über dem Minijob-Niveau solltest du dich bei deiner Krankenkasse beraten lassen.

Entscheidungshilfe: Welche KV passt zu dir?

SituationEmpfehlung
Unter 30, eingeschrieben, reguläres StudiumStudentische GKV (KVdS)
Über 30 oder 14+ FachsemesterPrivate KV
Sprachkurs / StudienkollegPrivate KV oder Incoming-Versicherung
EU-Bürger, nur kurzer AufenthaltEHIC prüfen
Elternteil in DE gesetzlich versichert, unter 25Familienversicherung

Nutze unseren Versicherungsfinder, um die beste Option für deine Situation zu finden. Und für einen umfassenden Überblick zum Studium in Deutschland empfehlen wir unseren Deutschland-Guide für internationale Studierende.


6. Steuern als Werkstudent

Steuerklasse und Grundfreibetrag

Als Werkstudent wirst du in Steuerklasse I eingestuft (ledig, keine Kinder). Der Grundfreibetrag 2026 beträgt €12.348 pro Jahr — erst darüber hinaus fällt Einkommensteuer an.

Rechenbeispiel:

  • 20h/Woche × €13,90/h × 4,33 Wochen × 12 Monate = ca. €14.480 brutto/Jahr
  • Abzüglich Werbungskostenpauschale (€1.230): zu versteuerndes Einkommen ca. €13.250
  • Das liegt knapp über dem Grundfreibetrag → geringe Lohnsteuer fällt an

Bei höheren Stundenlöhnen (€15–20/h) steigt die Steuerlast entsprechend, bleibt aber moderat.

Steuer-ID und Anmeldung

Als Werkstudent benötigst du:

  1. Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): Wird automatisch bei der Anmeldung am Wohnort (Einwohnermeldeamt) vergeben. Dauert 2–4 Wochen.
  2. ELSTER-Konto: Für die elektronische Steuererklärung (kostenlos auf elster.de).

Steuererklärung: Geld zurückholen

Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich fast immer. Absetzbare Posten:

  • Werbungskosten: Fahrtkosten, Arbeitsmittel (Laptop, Fachliteratur)
  • Sonderausgaben: Studiengebühren (Zweitstudium), Semesterbeitrag
  • Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Typische Erstattung: €200–800 pro Jahr, je nach Einkommen und Ausgaben.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Damit wird verhindert, dass du auf dasselbe Einkommen in zwei Ländern Steuern zahlst. Relevant wird das vor allem, wenn du Einkünfte aus dem Heimatland hast oder nach dem Studium zurückkehrst.


7. BAföG-Kompatibilität

Einkommensfreibetrag 2026

Wenn du BAföG empfängst, darfst du nebenbei verdienen — bis zur Grenze:

FreibetragBetrag 2026
Grundfreibetrag (§ 23 BAföG)€389/Monat (€4.668/Jahr)
Werbungskostenpauschale€102,50/Monat (€1.230/Jahr)
Sozialversicherungspauschale~22,3% vom Einkommen
Anrechnungsfreies Bruttoeinkommenca. €603/Monat

Das entspricht der Minijob-Grenze 2026. Verdienst du als Werkstudent mehr als €603/Monat, wird der überschüssige Betrag anteilig auf dein BAföG angerechnet.

Strategie: Werkstudent + BAföG

  • Möglichkeit 1: Werkstudent mit max. €603/Monat → kein BAföG-Abzug
  • Möglichkeit 2: Werkstudent mit höherem Verdienst → BAföG wird gekürzt, aber Gesamteinkommen steigt oft trotzdem
  • Möglichkeit 3: Vollzeit in Semesterferien, Rest Minijob → Jahresverdienst beachten

Tipp: Der BAföG-Freibetrag wird auf das gesamte Bewilligungsjahr (12 Monate) umgerechnet. Wenn du in den Semesterferien mehr verdienst und während der Vorlesungszeit weniger, kann sich das ausgleichen — solange der Jahresfreibetrag (€7.236 brutto) nicht überschritten wird.


8. Vertrag und Arbeitsrecht

Inhalt eines Werkstudentenvertrags

Ein Werkstudentenvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Bezeichnung als Werkstudententätigkeit (wichtig für SV-Einstufung)
  • Arbeitszeit: Max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit
  • Vergütung: Mindestens €13,90/h (Mindestlohn 2026)
  • Befristung: Häufig auf 6–12 Monate befristet
  • Urlaubsanspruch: Gesetzlich mindestens 20 Tage/Jahr (bei 5-Tage-Woche), anteilig bei weniger Tagen
  • Kündigungsfrist: In der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
  • Nachweis der Immatrikulation: Arbeitgeber verlangt Immatrikulationsbescheinigung pro Semester

Wichtige Rechte als Werkstudent

RechtWerkstudent?
MindestlohnJa (€13,90/h)
UrlaubsanspruchJa (anteilig)
Entgeltfortzahlung bei KrankheitJa (6 Wochen)
MutterschutzJa
ArbeitsschutzJa
Krankengeld nach 6 WochenNein (keine KV-Pflicht über AG)
Arbeitslosengeld (ALG I)Nein (keine ALV-Pflicht)

Kein Krankengeld: Wichtige Lücke

Da Werkstudenten von der KV-Pflicht über den Arbeitgeber befreit sind, besteht nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung kein Anspruch auf Krankengeld. Diese Lücke solltest du kennen — bei längerer Krankheit fällt das Einkommen komplett weg.


9. Jobsuche und Praxis

Wo Werkstudentenstellen finden?

PlattformBesonderheiten
StepStoneGroßes Angebot, Filter “Werkstudent”
IndeedBreitestes Spektrum, auch KMU
LinkedInBesonders Tech & Startups
AbsolventaSpeziell für Studierende und Absolventen
JobmensaFokus auf Studentenjobs
Schwarzes Brett der UniHiWi-Stellen, lokale Unternehmen
DAAD-JobbörseSpeziell für internationale Studierende

Branchen mit hoher Nachfrage

  • IT / Software-Entwicklung: €15–25/h, oft remote möglich
  • Marketing / Social Media: €13,90–18/h
  • Ingenieurwesen: €14–20/h
  • Finanzen / Buchhaltung: €13,90–17/h
  • Kundenservice / Support: €13,90–15/h
  • Forschung (HiWi): Oft Haustarif, €12–17/h

Gehaltsübersicht Werkstudenten 2026

Erfahrung / BrancheTypischer Stundenlohn
Mindestlohn (Einstieg)€13,90
Durchschnitt alle Branchen€14–16
IT / Tech€16–22
Consulting / Finance€15–20
Ingenieurwesen€15–20
Top-Positionen (SAP, Dax-Konzerne)€18–25+

Bewerbungstipps für internationale Studierende

  1. Lebenslauf auf Deutsch — auch wenn die Stelle auf Englisch ist, zeigt das Engagement
  2. Sprachkenntnisse hervorheben — Mehrsprachigkeit ist ein Asset
  3. Visum-Status transparent kommunizieren — erspart beiden Seiten Überraschungen
  4. Praxiserfahrung aus dem Heimatland einbinden
  5. Netzwerken: Hochschulmessen, LinkedIn, studentische Organisationen

10. Nach dem Studium: Übergang in den Beruf

Werkstudent als Karriere-Sprungbrett

Viele Unternehmen übernehmen ihre Werkstudenten nach dem Studium in eine Vollzeitstelle. Der Vorteil: Du kennst das Team, die Prozesse und die Unternehmenskultur bereits.

Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (§ 20 AufenthG)

Nach erfolgreichem Studienabschluss können Nicht-EU-Absolventen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen:

  • Dauer: Bis zu 18 Monate
  • Erwerbstätigkeit: Jede Tätigkeit erlaubt (auch unterhalb der Qualifikation)
  • Selbstständigkeit: Ebenfalls möglich

Diese Regelung gibt internationalen Absolventen ausreichend Zeit, den Übergang vom Werkstudenten zur Fachkraft zu gestalten.

Krankenversicherung nach dem Studium

Mit dem Studienende endet die studentische Krankenversicherung. Du musst dich dann regulär versichern:

  • Bei Anstellung: Automatische Pflichtversicherung in der GKV (Arbeitgeber meldet an)
  • Bei Jobsuche: Freiwillige GKV-Mitgliedschaft oder PKV
  • Bei ALG II: Krankenversicherung über das Jobcenter

Mehr dazu in unserem Artikel über den Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Rentenversicherungsbeiträge: Mitnehmen oder zurückfordern?

  • EU-Bürger: Beiträge werden im Heimatland angerechnet (EU-Koordinierung)
  • Nicht-EU mit Sozialversicherungsabkommen: Beiträge werden angerechnet (z. B. Türkei, Indien, Japan)
  • Nicht-EU ohne Abkommen: Rückforderung nach 24 Monaten Wartefrist möglich (nur Arbeitnehmeranteil)

11. Häufige Fehler und Fallstricke

Fehler 1: 20-Stunden-Grenze überschritten

Folge: Volle Sozialversicherungspflicht, Nachzahlung von KV-, PV- und ALV-Beiträgen — rückwirkend. Der Arbeitgeber muss nachmelden, du zahlst Arbeitnehmeranteile nach.

Fehler 2: 140-Tage-Grenze ignoriert (Nicht-EU)

Folge: Verlust des Aufenthaltstitels möglich, Bußgeld für den Arbeitgeber. Die Ausländerbehörde kann die Verlängerung des Aufenthaltstitels verweigern. Im schlimmsten Fall droht ein Einreiseverbot.

Fehler 3: Keine oder falsche Krankenversicherung

Folge: Keine Immatrikulation möglich (Exmatrikulation droht), kein Visum. Die Universität verlangt pro Semester eine aktuelle KV-Bescheinigung. Informiere dich rechtzeitig über die richtige Versicherung in unserem Krankenversicherungs-Guide für Deutschland.

Fehler 4: EHIC reicht bei Arbeit nicht aus (EU-Studierende)

Folge: Die EHIC deckt keine Beschäftigung ab. Bei Aufnahme eines Werkstudentenjobs musst du dich ggf. in Deutschland gesetzlich krankenversichern. Lass dich bei deiner Krankenkasse beraten.

Fehler 5: Mehrere Jobs nicht zusammengerechnet

Folge: Zwei Minijobs à €400 = €800 → über der Minijob-Grenze → SV-Pflicht. Oder zwei Jobs à 12 Stunden = 24 Stunden → Werkstudentenprivileg weg.

Fehler 6: Keine Steuererklärung abgeben

Folge: Verschenktes Geld. Die meisten Werkstudenten zahlen zu viel Lohnsteuer und bekommen bei der Steuererklärung €200–800 zurück. Die Abgabe ist freiwillig, aber fast immer lohnend.

Fehler 7: Arbeit ohne Steuer-ID

Folge: Ohne Steuer-ID besteuert der Arbeitgeber mit Steuerklasse VI (höchste Abzüge). Melde dich sofort beim Einwohnermeldeamt an und beantrage die Steuer-ID — oder lass dir eine vorläufige Bescheinigung vom Finanzamt ausstellen.


12. FAQ — Häufig gestellte Fragen

Wie viele Stunden darf ich als internationaler Werkstudent in Deutschland arbeiten?

Während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien kannst du Vollzeit (bis 40h/Woche) arbeiten, solange die 26-Wochen-Regel (max. 182 Tage über 20h im Zeitjahr) nicht überschritten wird. Nicht-EU-Studierende müssen zusätzlich die 140-Tage-Grenze beachten.

Wie viel verdient ein Werkstudent in Deutschland 2026?

Mindestens €13,90/h (Mindestlohn 2026). Bei 20 Stunden/Woche sind das rund €1.207 brutto/Monat. In begehrten Branchen wie IT oder Consulting liegen die Stundenlöhne bei €16–25. Der Durchschnitt über alle Branchen liegt bei ca. €14–16/h.

Muss ich als Werkstudent Krankenversicherung zahlen?

Ja, aber nicht über den Arbeitgeber. Als Werkstudent bist du vom KV-Beitrag auf dein Gehalt befreit (Werkstudentenprivileg). Du musst aber eigenständig krankenversichert sein — in der Regel über die studentische Krankenversicherung (KVdS) für ca. €118–148/Monat oder eine private Krankenversicherung.

Was passiert, wenn ich die 20-Stunden-Grenze überschreite?

Du verlierst das Werkstudentenprivileg. Der Arbeitgeber muss dich als regulären Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden. Es werden rückwirkend Beiträge für KV, PV und ALV fällig — das kann mehrere hundert Euro pro Monat kosten.

Kann ich als Werkstudent BAföG bekommen?

Ja, aber mit Einkommensgrenzen. Der BAföG-Freibetrag liegt 2026 bei ca. €603/Monat brutto (Grundfreibetrag €389 + Werbungskostenpauschale €102,50 + Sozialversicherungspauschale). Verdienst du mehr, wird dein BAföG anteilig gekürzt.

Darf ich als Nicht-EU-Studierender einen Werkstudentenjob annehmen?

Ja, innerhalb der 140-Tage-Grenze. Seit dem 1. März 2024 darfst du an 140 vollen oder 280 halben Tagen pro Kalenderjahr arbeiten. Alternativ kannst du das Wochenmodell nutzen: max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit, unbegrenzt in den Ferien. HiWi-Stellen und Pflichtpraktika zählen nicht dazu.

Bekomme ich meine Rentenversicherungsbeiträge zurück, wenn ich Deutschland verlasse?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Nicht-EU-Bürger ohne Sozialversicherungsabkommen können nach einer 24-monatigen Wartefrist den Arbeitnehmeranteil der RV-Beiträge zurückfordern. Bei EU-Bürgern und Bürgern aus Staaten mit Sozialversicherungsabkommen werden die Beiträge im Heimatland angerechnet.

Welche Krankenversicherung ist die beste für Werkstudenten?

Für die meisten Werkstudenten unter 30 ist die studentische GKV (KVdS) die beste Wahl — mit Beiträgen von ca. €118–148/Monat unabhängig vom Einkommen. Über 30 oder bei Sprachkursen empfiehlt sich eine private Krankenversicherung. Vergleiche die Optionen in unserem Versicherungsvergleich.

Wie finde ich einen Werkstudentenjob in Deutschland?

Die besten Plattformen sind StepStone, Indeed, LinkedIn und Jobmensa. Filtere nach “Werkstudent” und deinem Studienort. Viele Unternehmen posten auch direkt am schwarzen Brett der Universität. Karrieremessen an der Hochschule sind besonders für internationale Studierende eine gute Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen.


13. Weiterführende Artikel

Diese Artikel helfen dir bei der Planung deines Studiums in Deutschland:


14. Jetzt die richtige Krankenversicherung finden

Als Werkstudent sparst du bei der Sozialversicherung — aber eine eigene Krankenversicherung brauchst du trotzdem. Egal ob gesetzlich oder privat: Finde den passenden Tarif für deine Situation.

Krankenversicherungen vergleichen — Alle Tarife im Überblick

Zum Deutschland-Guide — Umfassender Ratgeber für internationale Studierende

Geschrieben von

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Unser Team von Versicherungsexperten hilft internationalen Studenten bei den Krankenversicherungsanforderungen in 29 Ländern. Wir bieten klare, präzise Anleitungen für ein reibungsloses Auslandsstudium.

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